Verfassungsrecht

Rechtsanwalt für Verfassungsrecht in Berlin

Im Verfassungsrecht geht es um die großen Fragen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens und des politischen Systems, aber auch um Ihre Grundrechte und Gerechtigkeit im Einzelfall. Mit unserer jahrelangen politischen und rechtlichen Erfahrung vertreten wir Sie in ausgewählten verfassungsrechtlichen Verfahren, insbesondere mit Bezug zum Wahl-, Parlaments- und Parteienrecht.

Verfassungsrecht „passiert“ nicht einfach, sondern ist das Ergebnis politischer Kämpfe und von gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen. Auseinandersetzungen um Wahlen, Parteien, die Rechte von Fraktionen und die Spielregeln des parlamentarischen Betriebs stehen häufig im Mittelpunkt politischen und medialen Interesses. Die rechtliche Vertretung muss sich daher in eine umfassende Kommunikationsstrategie einfügen und politisch sensibel agieren.

Rechtsanwalt für Verfassungsrecht - Gerichtshammer und Gesetzesbücher

Parteienrecht: Parteiausschlussverfahren und Schiedsgerichtsbarkeit

Einen Schwerpunkt unserer Arbeit bildet das Parteiengesetz. Wir beraten insbesondere kleine und neue Parteien in Satzungsfragen und bereiten den Wahlantritt vor. Zudem vertreten wir Parteimitglieder in Parteiordnungsverfahren. Bei den Schiedsgerichtsverfahren gem. § 10 ff. Parteiengesetz (PartG) können Parteistrafen bis zum Parteiausschluss verhangen werden. Die Verfahren werden häufig wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen die Ordnung der Partei oder die Grundsätze der Partei eingeleitet. Um einen Parteiausschluss zu rechtfertigen, müssen hingegen die schärferen Anforderungen des § 10 Abs. 4 PartG erfüllt sein, also insbesondere erhebliche Verstöße mit parteischädigender Wirkung vorliegen. Gegen Entscheidungen der Parteischiedsgerichte oberster Instanz (z.B. Bundesschiedskommission) steht dem Parteimitglied die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage offen, § 1059 ZPO.

Grundrechtsverletzung und Verfassungsbeschwerden

Die Verfassungsbeschwerde steht jedem Bürger als außerordentlicher Rechtsbehelf zu und kann u.a. gegen letztinstanzliche Urteile als Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe oder als Landesverfassungsbeschwerde vor einem der Verfassungsgerichte der Länder eingelegt werden. Hierbei stehen häufig Grundrechtsverletzungen im Vordergrund. Die Verfassungsgerichte prüfen Urteile und andere hoheitliche Akte dabei nur auf die Verletzung spezifischen Verfassungsgerichts. Die Verfassungsbeschwerde führt also nicht dazu, vorangegangene Urteile und Verfahren vollständig neu aufzurollen und fachlich neu zu bewerten. Nur wenige Verfassungsbeschwerden (ungefähr ein Prozent) sind daher erfolgreich. Ein Großteil der Verfassungsbeschwerden wird vom Bundesverfassungsgericht schon nicht zur Entscheidung angenommen. Der im Verfassungsrecht tätige Rechtsanwalt muss daher sorgsam argumentieren und innerhalb der kurzen Einlegungsfrist von nur einem Monat (§ 93 Abs. 1 S. 1 BVerfGG) die Grundrechtsverletzung hinreichend substantiieren. Verfassungsbeschwerden sind daher mit einem hohen Bearbeitungsaufwand verbunden und erfordern jahrelange Erfahrung im Verfassungsrecht und Verfassungsprozessrecht.  

Referenzen

Verfassungsbeschwerden zum Bundesverfassungsgericht und zu Landesverfassungsgerichten, Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof, Beratung politischer Parteien, Vertretung in Schiedsgerichtsverfahren politischer Parteien

Ihr Partner für Verfassungsrecht in Berlin

RA Antonio Leonhardt

Kompetent und Erfahren – Ihr Ansprechpartner im Verwaltungs- und Migrationsrecht. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung mit Verwaltungen und Verwaltungsgerichten.

Antonio Leonhardt Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht Migrationsrecht in Berlin Portrait

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