Öffentliches Baurecht
Rechtsanwalt für öffentliches Baurecht in Berlin
Kaum ein Bauprojekt kommt ohne eine Vielzahl an Genehmigungen und eine oft langwierige Koordination mit der zuständigen Behörde aus. Wir vertreten Bauherren und Baunachbarn im gesamten Genehmigungsverfahren und setzen Ihre Rechte vor den Verwaltungsgerichten durch – Bebauungspläne, Recht der städtebaulichen Verträge, Baugenehmigungsverfahren, Milieuschutz, Nachverdichtung, alternative Wohnformen, Zweckentfremdungsrecht und Denkmalschutz – zu all diesen Fragen beraten und vertreten wir Sie umfassend.
Bebauungspläne und Plansicherungsinstrumente
Baugenehmigungsverfahren und Bauordnungsrecht
Gerade bei der Planung eines Bauwerks oder einer Nutzungsänderung ist es wichtig, sich im Voraus rechtlich beraten zu lassen, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Wir prüfen für Sie umfassend, ob das Vorhaben insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung gem. §§ 30 ff. BauGB zulässig ist und beraten zu den Voraussetzungen von Ausnahmen und Befreiungen gem. § 31 BauGB. Wir übernehmen den rechtlichen Teil des Baugenehmigungsantrags und erwirken für Sie Teilbaugenehmigungen und Bauvorbescheide.
Wir wehren Maßnahmen der Bauaufsicht wie eine Nutzungsuntersagung oder eine Beseitigungsanordnung gegen Ihr Bauwerk oder Ihre Nutzung ab. Wir beraten Sie dabei auch umfassend zu den Themen formelle Illegalität (sog. Schwarzbau) und Bestandsschutz.
Baunachbarrecht und Sonderbaurecht
Genauso helfen wir Ihnen als Grundstücksnachbar, ein baurechtliches Einschreiten der Bauaufsicht gegen eine unzulässige Nachbarbebauung oder Nutzung durchzusetzen oder gegen eine rechtswidrige Baugenehmigung Ihres Nachbarn vorzugehen.
Anwaltliche Beratung ist auch häufig nötig, wenn es sich bei ihrem Vorhaben um ein Baudenkmal handelt. Insbesondere bedarf jede Änderung, Instandsetzungsarbeit oder Umnutzung an denkmalgeschützten Gebäuden einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Sonderregelungen gelten auch für die Umwidmung von Wohnraum im Geltungsbereich einer Zweckentfremdungsverbotsverordnung oder für Sanierungs- und Renovierungsarbeiten in einem sog. Milieuschutzgebiet (§ 172 BauGB).
Unsere Referenzen
Vertretung von Bauherren, Wohnprojekten, WEGs und Bürgerinitiativen, Fertigung von Rechtsgutachten
Ihr Partner für öffentliches Baurecht in Berlin
RA Antonio Leonhardt
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