Kommunalrecht
Rechtsanwalt für Kommunalrecht in Brandenburg
Als erfahrener Kommunalpolitiker weiß ich, worauf es bei der rechtlichen Beratung im Verhältnis zwischen Bürger, Politik und Verwaltung ankommt. Wir betreuen Bürger und Unternehmen genauso wie Gemeinden und führen Verfahren insbesondere vor den Verwaltungsgerichten Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder).
Kommunales Satzungsrecht: Von der Abwasser- zur Friedhofssatzung
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das kommunale Satzungsrecht (Friedhofssatzung, Abwassergebührensatzung, Straßenreinigungssatzung etc.) im Rahmen der Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde. Hier stellt sich im Ausgangspunkt zunächst die Frage nach der Zuständigkeit der Gemeinde für die Regelung eines bestimmten Lebensbereichs. Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 GG) garantiert das Recht der Gemeinden, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Dabei geht bestehendes Bundes- und Landesrecht den kommunalen Satzungen vor. Der Satzungsinhalt kann durch eine Normenkontrollklage vor dem Verwaltungsgericht angegriffen werden, § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO. Häufig werden Satzungen auch inzident, z.B. durch ein Vorgehen gegen einen Gebühren- oder Beitragsbescheid, zur verwaltungsgerichtlichen Überprüfung gestellt. Um solche Risiken zu vermeiden, beraten wir insbesondere kleinere Gemeinden auch bei der Rechtsetzung und Satzungsaufstellung.
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Kommunalabgaben (z. B. Erschließungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Ausbaubeiträge) ist das Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Bundeslands, häufig im Zusammenspiel mit einer kommunalen Satzung. Diese müssen regeln, wer im Einzelfall wann, was zu zahlen hat. Das jeweilige Verfahren richtet sich häufig nach der Abgabenordnung (AO).
Kommunalverfassungsstreit – Gemeindevertretung, Fraktionen und Bürgermeister
Viele Streitigkeiten können sich auch im Innenbereich der Verwaltung ergeben. Häufig werden Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gemeindeorganen (z.B. zwischen Bürgermeister und Gemeindevertretung), aber auch innerhalb der Gemeindevertretung vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen. Im Rahmen des Kommunalverfassungsstreits kann z.B. die Sitzungsleitung in der Gemeindevertretung, Rechte der Kommunalfraktionen, die Fragerechte von Gemeindevertretern und die Kompetenzabgrenzung zwischen Bürgermeister und Gemeindevertretung eine Rolle spielen. Gelegentlich kann hier auch das Handeln der Kommunalaufsicht (Beanstandung von Beschlüssen, Aufhebung von Beschlüssen oder Maßnahmen des Bürgermeisters) Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen werden.
Unsere Referenzen
Wahlanfechtungen vor dem Verwaltungsgericht, Beratung und rechtliche Vertretung bei Gebühren- und Beitragsbescheiden, Satzungsrecht, Recht der Kommunalvertretungen und Kommunalfraktionen (insbesondere Land Brandenburg)
Ihr Partner für Kommunalrecht in Brandenburg
RA Antonio Leonhardt
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