Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht in Berlin

Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis von Bürger und Staat. Welche Kompetenzen und Eingriffsrechte hat die Verwaltung? Wie kann sich der Bürger gegen nachteiliges Verwaltungshandeln wehren? Was kann der Bürger von der Verwaltung verlangen? Welche Ansprüche und Leistungen stehen dem Bürger zu?

Als spezialisierte Kanzlei beraten und vertreten wir Einzelpersonen, Verbände, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kommunalverwaltungen ausschließlich in ausgewählten Gebieten des Verwaltungsrechts.

Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht in Berlin - Bild mit Schreibtisch und Richterhammer

Unsere Kompetenzen belaufen sich auf folgende Gebiete:

Öffentliches Baurecht

Kein Bauprojekt kommt ohne eine Vielzahl an Genehmigungen und eine oft langwierige Koordination mit den zuständigen Behörden aus. Wir vertreten Bauherren und Baunachbarn im gesamten Genehmigungsverfahren und setzen Ihre Rechte vor den Verwaltungsgerichten durch.

Beamtenrecht

Konkurrentenklagen, Umsetzung, Dienstliche Beurteilung, Leistungsstufen oder Disziplinarverfahren – wir betreuen und beraten Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung aus Bundes- und Landesverwaltungen.

Umweltrecht

Ob Immissionsschutzrecht, Naturschutz- und Landschaftsschutzrecht, Wasserwirtschaftsrecht oder sonstige Bereiche des Umweltrechts – wir beraten und vertreten Sie umfassend.

Kommunalrecht

Wir betreuen Bürger und Unternehmen genauso wie Gemeinden und führen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, insbesondere im Recht der Kommunalvertretungen und Kommunalfraktionen.

Informations­freiheits­recht

Wir beraten Sie bei Informations- und Auskunftsansprüchen gegenüber der öffentlichen Verwaltung und setzen Ihre Ansprüche vor den Verwaltungsgerichten durch.

Verfassungs­recht

Zudem vertreten wir Sie in ausgewählten Verfahren auch im Verfassungsrecht, insbesondere mit Bezug zum Wahl-, Parlaments- und Parteienrecht

Durch unsere jahrelange Erfahrung in Wissenschaft und Praxis wissen wir, wie Verwaltungen „ticken“ und sich im Spannungsfeld von Politik und Recht bewegen. Wir legen großen Wert auf das Entwickeln außergerichtlicher Lösungen, vertreten Ihre Rechte im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren, aber auch vor den Verwaltungsgerichten, den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht.

Bereits im Verwaltungsverfahren kann eine anwaltliche Begleitung sinnvoll sein. Wir können für Sie Anträge formulieren, rechtliche Stellungnahmen abgeben, Gutachten verfassen und behördliche Erörterungstermine wahrnehmen. Wir beantragen für Sie Akteneinsicht und legen Widerspruch gegen nachteilige Verwaltungsentscheidungen ein. Wir klagen für Sie vor dem Verwaltungsgericht, erwirken einstweiligen Rechtsschutz und begleiten Sie im Berufungszulassungsverfahren, Berufungsverfahren und Revisionsverfahren.

Ihr Partner für Verwaltungsrecht in Berlin

RA Antonio Leonhardt

Kompetent und Erfahren – Ihr Ansprechpartner im Verwaltungs- und Migrationsrecht. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung mit Verwaltungen und Verwaltungsgerichten.

Antonio Leonhardt Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht Migrationsrecht in Berlin Portrait

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