Preise
Für eine umfassende Erstberatung berechnen wir grundsätzlich 180 EUR inkl. MwSt. Dabei wird die Gebühr für die Erstberatung im Falle einer Beauftragung auf weitere Gebühren angerechnet. Wir beraten Sie gerne auch telefonisch oder per Videokonferenz in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch.
Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung werden die Kosten häufig übernommen. Zur Sicherheit können Sie vor Durchführung der Beratung eine entsprechende Deckungszusage einholen.
Die weitere anwaltliche Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ist vom Streitwert abhängig. Vor einer Beauftragung werden Sie ausführlich über alle Kosten informiert und aufgeklärt.
Leider sind die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG aber häufig so niedrig bemessen, dass eine fachgerechte anwaltliche Vertretung auf dieser Grundlage nicht wirtschaftlich erfolgen kann.
Im Verwaltungs- und Migrationsrecht arbeiten wir daher nahezu ausschließlich mit Pauschalvergütungs- und Stundenhonorarvereinbarungen. Das Stundenhonorar des Rechtsanwalts kann dabei je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit zwischen 150 und 250 EUR pro Stunde zzgl. MwSt. betragen.
Für die Betreuung von Klageverfahren im Migrationsrecht berechnen wir beispielsweise pauschal je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit zwischen 1000 und 2000 EUR zzgl. MwSt. Gerne können Sie mit uns auch eine Ratenzahlungsvereinbarung schließen.