Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 25. November 2024 (Az.: 22 W 62/63) den Rechtsanwalt Antonio Leonhardt zum Notvorstand der Berliner MieterGemeinschaft (BMG) bestellt.
Das Gericht stellte fest, dass der bisherige Vorstand nicht die erforderliche Anzahl von Mitgliedern aufwies und dass das einzige Vorstandsmitglied nicht wirksam zum Mitglied des Vorstands gewählt wurde, sodass ein Notvorstand vom Gericht zu bestellen sei. Rechtsanwalt Leonhardt ist als Notvorstand gem. § 29 BGB berechtigt, den Verein einzeln zu vertreten und die Vereinsgeschäfte kommissarisch fortzuführen.
Rechtsanwalt Leonhardt ist vom Gericht ferner beauftragt, in allen Bezirken des Vereins Mitgliederversammlungen zur Wahl von Delegierten einzuberufen. Nach der erfolgten satzungsgemäßen Bildung des Delegiertenrats sind unverzüglich Neuwahlen zum Vorstand einzuberufen. Die Tätigkeit des Notvorstands endet mit der Wahl eines neuen Vorstands.
Die BMG ist dadurch nicht in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Die juristische Beratung der Mitglieder wird ebenso fortgesetzt wie die Vertretung wohnungspolitischer Interessen, das Verbandsmagazin MieterEcho wird weiter erscheinen.
Dazu erklärt der Notvorstand der BMG, Antonio Leonhardt: „Die Bestellung des Notvorstands hat ihre Ursache in nicht satzungsgemäßen Zuständen innerhalb der Führung des Vereins. Pflichtversäumnisse des Vorstands führten dazu, dass die innerverbandliche Demokratie teilweise leerlief und am Ende weder Vorstand noch Delegiertenrat satzungsgemäß agieren konnten. Ich sehe meine Aufgabe darin, so schnell wie möglich satzungskonforme Wahlen durchzuführen und die Führung des Vereins wieder in die Hände der Mitglieder zu legen.“
Die Berliner Mietergemeinschaft ist mit 30.000 Mitgliedern die zweitgrößte Mieterorganisation in Berlin.
Pressemitteilung des Vereins: Notvorstand- Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Bericht im nd: Mietenkampf – Berliner Mietergemeinschaft auf die Probe gestellt | nd-aktuell.de