Visumsrecht

Rechtsanwalt für Visumsrecht in Berlin

Vor der Einreise in die Bundesrepublik ist regelmäßig bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum (§ 6 AufenthG) zu beantragen. Ob für einen Studienaufenthalt (§ 16b AufenthG), eine Familienzusammenführung (§§ 28 ff. AufenthG) oder ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) – profitieren Sie von unserer weltweiten Erfahrung im Antrags- und Remonstrationsverfahren und unserem Standortvorteil. Denn als Berliner Kanzlei ist das Verwaltungsgericht Berlin unser „Heimatgericht“ und Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträger des Auswärtigen Amts bzw. der zuständigen Auslandsvertretung können nur beim Verwaltungsgericht Berlin eingelegt werden.

Rechtsanwalt für Visumsrecht in Berlin

Unterstützung bei Ihrem Visumsantrag

Gerne beraten wir Sie bereits via Telefon oder Videokonferenz bei der Antragsstellung im Visumsverfahren und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aussagekräftiger Unterlagen. Ein Schwerpunkt liegt hier häufig beim Nachweis der Lebensunterhaltssicherung bzw. ausreichender eigener finanzieller Mittel oder eines Verpflichtungsgebers sowie eines hinreichenden Krankenversicherungsschutzes. Teilweise können auch Zweifel am Aufenthaltszweck bzw. der sog. Rückkehrbereitschaft zur Ablehnung des Visumsantrags führen. Hier kann ein professionell vorbereiteter Visumsantrag später eine kosten- und zeitintensive Auseinandersetzung mit der Botschaft ersparen.  

Wird eine Visumsantrag von der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung (der Botschaft) abgelehnt, hat der Antragsteller in den meisten Fällen die Wahl zwischen einem Remonstrationsverfahren oder einer Klage zum Verwaltungsgericht Berlin.

Vertretung im Remonstrationsverfahren gegenüber den Deutschen Botschaften

Das Remonstrationsverfahren ist kein ordentlicher Rechtsbehelf. Es handelt sich um eine spezielle vom Auswärtigen Amt eingerichtete Form der Gegenvorstellung, auf die aber wesentliche Vorschriften des verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahrens gem. §§ 68 ff. VwGO Anwendung finden. Hat die Remonstration Erfolg, hebt die deutsche Auslandsvertretung die Visumsablehnung auf. Andernfalls ist auch gegen den ablehnenden Remonstrationsbescheid eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin möglich.

In jedem Fall ist eine anwaltliche Beratung und Vertretung sinnvoll, da es häufig wenig Erfolg verspricht, die eigene Argumentation Botschaft oder Verwaltungsgericht erneut vorzutragen. Wir bereiten die Remonstration durch eine Akteneinsicht bei der zuständigen Botschaft vor und vertreten Sie ggf. auch im anschließenden Klageverfahren.

Unsere Referenzen

Visums- und Remonstrationsverfahren bei über 20 deutschen Botschaften, diverse Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin

Ihr Partner für Visumsrecht in Berlin

RA Antonio Leonhardt

Kompetent und Erfahren – Ihr Ansprechpartner im Verwaltungs- und Migrationsrecht. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung mit Verwaltungen und Verwaltungsgerichten.

Antonio Leonhardt Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht Migrationsrecht in Berlin Portrait

Sie benötigen eine Rechtsberatung?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf