Staatsangehörigkeitsrecht

Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeitsrecht in Berlin

Für viele Ausländer mündet ein langjähriger Aufenthalt in Deutschland in dem Wunsch, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Der „deutsche Pass“ ist Voraussetzung für die Teilnahme an Wahlen, ermöglich die freie Wahl des Aufenthalts und des Wohnsitzes in allen Ländern der Europäischen Union, erlaubt visafreies Reisen in viele Länder und den Zugang zu allen Berufen in Deutschland (insbesondere das Beamtenverhältnis).

Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeitsrecht Berlin

Beratung und Vertretung im Einbürgerungsverfahren

Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Einbürgerungschancen und betreuen Ihr Einbürgerungsverfahren vor den Einbürgerungsbehörden sämtlicher Bundesländer. Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz 2024 eröffnet den Weg zur doppelten Staatsbürgerschaft und einer beschleunigten Einbürgerungen nach nur drei bis fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland – eine deutsche Staatsbürgerschaft wird damit auch im internationalen Vergleich immer attraktiver. 

Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der staatsangehörigkeitsrechtlichen Klärung ihrer Identität (abweichende Schreibeweise des Namens, keine, unvollständige oder widersprüchliche Dokumente), der Klärung ihrer Staatsangehörigkeit oder der Feststellung der Staatenlosigkeit und helfen, die notwendigen Nachweise zu beschaffen. In der Vergangenheit haben wir bereits zahlreiche staatenlose Mandanten oder Mandanten mit ungeklärter Staatsangehörigkeit aus Palästina/Syrien/Libanon, Kurdistan oder Westafrika vertreten.

Profitieren Sie von unserer jahrelangen anwaltlichen Erfahrung – wir entlasten Sie im häufig langwierigen Einbürgerungsverfahren, geben rechtliche Sicherheit und beschleunigen ihre Einbürgerung. In geeigneten Fällen erheben wir Untätigkeitsklage zum Verwaltungsgericht und zwingen die Einbürgerungsbehörde zu einer Entscheidung.

Staatsangehörigkeitsausweis und Feststellungsverfahren beim Bundesverwaltungsamt

Sofern Zweifel am Bestand ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen, beantragen wir für Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis und lassen durch das Bundesverwaltungsamt feststellen, ob Sie durch Geburt oder Adoption ggf. bereits Deutsche/r geworden sind. Sind Sie im Ausland geboren, haben aber deutsche Vorfahren oder wurden Sie von deutschen Staatsbürgern nach dem Recht eines anderen Staates adoptiert? In diesen Fällen kommt ein Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ganz ohne Einbürgerung, ggf. durch Erklärung gegenüber der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde in Betracht. Wurden sie über einen langen Zeitraum von deutschen Behörden (z. B. der Botschaft) als deutscher Staatsbürger behandelt, kommt auch einer Ersitzung der deutschen Staatsbürgerschaft in Frage. Wir helfen ihnen im Feststellungsverfahren beim Bundesverwaltungsamt und unterstützen Sie bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen und Dokumente.

Unsere Referenzen

Betreuung von bundesweit über 200 erfolgreichen Einbürgerungsverfahren (Syrien, Iran, Afghanistan u.a.), insbesondere beim Landesamt für Einwanderung Berlin (LEA), Untätigkeitsklagen bei diversen Verwaltungsgerichten, Feststellung der Staatsangehörigkeit beim Bundesverwaltungsamt (u.a. Israel, Brasilien, Polen), Gerichtsverfahren

Ihr Partner für Staatsangehörigkeitsrecht in Berlin

RA Antonio Leonhardt

Kompetent und Erfahren – Ihr Ansprechpartner im Verwaltungs- und Migrationsrecht. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung mit Verwaltungen und Verwaltungsgerichten.

Antonio Leonhardt Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht Migrationsrecht in Berlin Portrait

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