Fachkräfteeinwanderung

Rechtsanwalt für Fachkräfteeinwanderung in Berlin

Ob als akademische Fachkraft oder Fachkraft mit Berufserfahrung, Blue-Card-Inhaber, Studieninteressierter oder Auszubildender – wir betreuen potenzielle Fachkräfte genauso wie Unternehmen (corporate immigration), die Beratungsbedarf zu den rechtlichen Aspekten der Fachkräfteeinwanderung haben.

Fachkräfte diskutieren am Tisch mit dem Anwalt für Fachkräfteeinwanderung in Berlin

Corporate immigration

Viele Unternehmen verfügen schon längst über eine global workforce oder sind auf Grund des allgemeinen Fachkräftemangels gezwungen, ihr Recruiting zunehmend international aufzustellen. Wir beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Fallstricken der Beschäftigung internationaler Arbeitnehmer und minimieren so Compliance Risiken. Weiterer Beratungsbedarf kann sich ergeben, wenn Unternehmen ihre Arbeitnehmer von einem Standort im Ausland kurz- oder langfristig zu einem deutschen Standort transferieren wollen. Solche unternehmensinternen Transfers können häufig durch eine ICT-Karte bzw. eine mobile ICT-Karte ermöglicht werden (§§ 19a und 19b AufenthG).

Full Service für Fachkräfte, Blue-Card-Holder und Jobseeker

Fachkräfte beraten wir bereits im Visumsverfahren und beschleunigen in Zusammenarbeit mit den Unternehmen das Beantragungsverfahren. Gerne beraten wir Sie auch bei der Anerkennung Ihres Berufsabschlusses oder ihres Universitätsabschlusses im Anabin-Informationssystem oder durch eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023 wurden zudem die sog. Erfahrungssäule und Potentialsäule die Möglichkeit geschaffen, ohne einen formalen Bildungsabschluss als Fachkraft in Deutschland zu arbeiten. Besondere Regeln gelten weiterhin bei einigen ausländischen Staaten z.B. im Rahme einer Anerkennungspartnerschaft oder der sog. Westbalkanregelung.

Gerne unterstützen wir potentielle Fachkräfte auch bei Ihrem Aufenthalt zum Zweck der Berufsausbildung (§ 16a AufenthG), des Studiums (§ 16b AufenthG) oder der Arbeitsplatzsuche (Jobseeker-Visa gem. § 20 AufenthG). Durch die Zusammenarbeit mit unseren langjährigen Kooperationspartnern können wir Sie bei Bedarf auch bei der Suche nach einem Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplatz unterstützen.

Nach erfolgter Einreise beraten wir ausländische Fachkräfte zu allen rechtlichen Fragen des Aufenthaltsrechts, der Aufenthaltsverfestigung (Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte) und des Familiennachzugs. Damit Sie sich auf das Ankommen in Deutschland und Ihre Arbeit konzentrieren können, übernehmen wir den Rest für Sie und kümmern uns umfassend um alle rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrem Umzug und Ihrer Anmeldung in Deutschland.

Wir beraten in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch auch via Video-Konferenz oder Telefon.

Unsere Referenzen

Betreuung von Blue-Card-Inhabern, Jobseeker-Visa, Zusammenarbeit mit Unternehmen aus dem Bereich IT, Pflege und Gastronomie/Hotellerie, Zusammenarbeit mit Fachkräftevermittlern und Sprachschulen im In- und Ausland

Ständige Kooperationspartner

edu worldwide (Zwickau), CELIL (Bafoussam, Kamerun)

Ihr Partner für Fachkräfte­einwanderungsrecht in Berlin

RA Antonio Leonhardt

Kompetent und Erfahren – Ihr Ansprechpartner im Verwaltungs- und Migrationsrecht. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung mit Verwaltungen und Verwaltungsgerichten.

Antonio Leonhardt Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht Migrationsrecht in Berlin Portrait

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