Migrationsrecht

Migrationsrecht in Berlin

Das Ausländer- und Aufenthaltsrecht bzw. Migrationsrecht umfasst alle Rechtsfragen rund um die Einreise und den Aufenthalt von Menschen im Bundesgebiet, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Vom Asylrecht zum dauerhaften Aufenthalt, Erwerbstätigkeit, Integration und soziale Sicherung – das Migrationsrecht überformt das Leben ausländischer Staatsbürger in Deutschland in nahezu allen Bereichen.  

Wir beschränken uns im Migrationsrecht auf Schwerpunktthemen und helfen Ihnen bei Anfragen zu anderen Fällen gerne mit der Empfehlung eines spezialisierten Kollegen weiter.

Rechtsanwalt für Migrationsrecht in Berlin - Ein Mann mit einem Rucksack auf der Straße

Unsere Schwerpunkte sind:

Fachkräfte­einwanderung

Ob als akademische Fachkraft oder Fachkraft mit Berufserfahrung, Blue-Card-Inhaber, Studieninteressierter oder Auszubildender – wir betreuen potenzielle Fachkräfte genauso wie Unternehmen, die Beratungsbedarf zu den rechtlichen Aspekten der Fachkräfteeinwanderung haben.

Familiennachzug

Für Deutsche und Ausländer mit sog. Drittstaatler Ehepartnern oder nicht-deutschen minderjährigen Kindern im Ausland kommt häufig Ehegattennachzug oder Kindesnachzug in Frage. Wir vertreten Sie bei der Beantragung von Visa zur Familienzusammenführung, der Durchsetzung Ihrer Rechte bei Botschaften, Ausländerbehörden und Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin.

Visumsrecht

Vor der Einreise in die Bundesrepublik ist regelmäßig bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum zu beantragen. Ob für einen Studienaufenthalt, eine Familienzusammenführung oder ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren – profitieren Sie von unserer weltweiten Erfahrung im Antrags- und Remonstrationsverfahren bei den deutschen Botschaften.

Staatsangehörig­keitsrecht

Für viele Ausländer mündet ein langjähriger Aufenthalt in Deutschland in dem Wunsch, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Einbürgerungschancen und betreuen Ihr Einbürgerungsverfahren vor den Einbürgerungsbehörden sämtlicher Bundesländer. Zudem betreuen wir staatenlose Mandanten und vertreten Sie im Feststellungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsamt.

Besonders im Aufenthaltsrecht ist eine enge anwaltliche Begleitung sinnvoll. Wir können für Sie Anträge stellen, rechtliche Stellungnahmen abgeben, Akteneinsicht nehmen und Sie zu behördlichen Anhörungsterminen begleiten.

Weiterhin beraten wir Sie umfassend zu den Möglichkeiten eines längerfristigen Aufenthalts in Deutschland, zu den Themen Aufenthalts- und Zweckwechsel sowie einer möglichen Aufenthaltsverfestigung zur Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung für Sie und Ihre Familie. Mit der richtigen anwaltlichen Beratung können Sie aktiv an einer positiven Bleibeperspektive arbeiten, Sprachzertifikate und Bildungsabschlüsse gezielt erwerben und Ihre Erwerbsbiografie vor dem Hintergrund des deutschen Aufenthaltsrechts langfristig planen.

Dabei beraten wir Sie in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch. In den vergangenen Jahren haben wir Mandanten aus über 80 Ländern vertreten, am häufigsten aus den Herkunftsländern: Indien, Iran, Israel, Kamerun, Nigeria, Syrien, Tunesien, Türkei, Ukraine und USA.

Wir klagen für Sie vor dem Verwaltungsgericht, erwirken einstweiligen Rechtsschutz und begleiten Sie im Berufungszulassungsverfahren, Berufungsverfahren und Revisionsverfahren.

Ihr Partner für Migrationsrecht in Berlin

RA Antonio Leonhardt

Kompetent und Erfahren – Ihr Ansprechpartner im Verwaltungs- und Migrationsrecht. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung mit Verwaltungen und Verwaltungsgerichten.

Antonio Leonhardt Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht Migrationsrecht in Berlin Portrait

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