Rechtsanwalt Ferri hat den Brandenburger Verein Losmachen e.V. erfolgreich gegen rechtswidrige Vorgaben in einem Förderbescheid vertreten.
Der Verein wird im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie Cottbus mittelbar über das Bundesprogramm „Demokratie leben“ öffentlich gefördert. Der zugrunde liegende Förderbescheid enthielt unter anderem eine sogenannte „Extremismusklausel“. Danach dürfe der Verein keine „extremistischen Strukturen“ unterstützen. Welche Organisationen oder Strukturen darunter fallen sollten und anhand welcher Kriterien dies zu beurteilen war, ließ die Vorgabe jedoch offen.
Daneben sah der Förderbescheid eine weitreichende Genehmigungspflicht für Veröffentlichungen vor. Auch öffentliche Äußerungen und Social-Media-Beiträge des Vereins sollten vor ihrer Veröffentlichung der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorgelegt werden.
Gegen diese Vorgaben legte Losmachen e.V. mit anwaltlicher Unterstützung Widerspruch ein – mit Erfolg. Die Behörde gab dem Widerspruch statt und hob die beanstandeten Klauseln auf. Damit konnte der Verein sein konkretes Rechtsschutzziel vollständig erreichen. Aus strategischer Sicht wäre allerdings auch eine gerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit solcher Klauseln von Interesse gewesen, da vergleichbare Vorgaben auch gegenüber anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen verwendet werden. Zu einer solchen gerichtlichen Entscheidung kam es aufgrund des erfolgreichen Widerspruchs nicht.
Der Fall weist über den einzelnen Förderbescheid hinaus. Zivilgesellschaftliche Organisationen sehen sich im Rahmen staatlicher Förderung immer wieder mit Vorgaben konfrontiert, die ihre Zusammenarbeit mit anderen Akteur*innen und ihre zivilgesellschaftliche Arbeit insgesamt beschränken. Dabei stellen sich insbesondere Fragen nach der hinreichenden Bestimmtheit solcher Auflagen, nach den Grenzen staatlicher Einflussnahme auf zivilgesellschaftliches Handeln und nach dem Schutz der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit.
Die Vertretung erfolgte im Rahmen von Gegenrechtsschutz, einer Initiative zur juristischen Unterstützung zivilgesellschaftlicher Akteure, und in Kooperation mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).