Visumsrecht
Rechtsanwalt für Visumsrecht in Berlin
Vor der Einreise in die Bundesrepublik ist regelmäßig bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum (§ 6 AufenthG) zu beantragen. Ob für einen Studienaufenthalt (§ 16b AufenthG), eine Familienzusammenführung (§§ 28 ff. AufenthG) oder ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) – profitieren Sie von unserer weltweiten Erfahrung im Antrags- und Remonstrationsverfahren und unserem Standortvorteil. Denn als Berliner Kanzlei ist das Verwaltungsgericht Berlin unser „Heimatgericht“ und Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträger des Auswärtigen Amts bzw. der zuständigen Auslandsvertretung können nur beim Verwaltungsgericht Berlin eingelegt werden.
Unterstützung bei Ihrem Visumsantrag
Gerne beraten wir Sie bereits via Telefon oder Videokonferenz bei der Antragsstellung im Visumsverfahren und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aussagekräftiger Unterlagen. Ein Schwerpunkt liegt hier häufig beim Nachweis der Lebensunterhaltssicherung bzw. ausreichender eigener finanzieller Mittel oder eines Verpflichtungsgebers sowie eines hinreichenden Krankenversicherungsschutzes. Teilweise können auch Zweifel am Aufenthaltszweck bzw. der sog. Rückkehrbereitschaft zur Ablehnung des Visumsantrags führen. Hier kann ein professionell vorbereiteter Visumsantrag später eine kosten- und zeitintensive Auseinandersetzung mit der Botschaft ersparen.
Wird eine Visumsantrag von der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung (der Botschaft) abgelehnt, hat der Antragsteller in den meisten Fällen die Wahl zwischen einem Remonstrationsverfahren oder einer Klage zum Verwaltungsgericht Berlin.
Unsere Referenzen
Visumsverfahren bei über 30 deutschen Botschaften, diverse Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin
Unsere Rechtsanwälte
Ihre Partner für Visumsrecht in Berlin
Benjamin Ferri
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