Leonhardt beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) erfolgreich – ​Ausschluss eines Schüler vom Schulbesuch rechtswidrig

4. Oktober 2025

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) ist nun klar – Der unbefristete Ausschluss eines schulpflichtigen Schülers vom Schulbesuch ist rechtswidrig. 

Ein 10-jähriger Schüler war von einer Schule in Brandenburg unbefristet ausgeschlossen worden. Vermutet wurde eine mögliche Fremd- und Eigengefährdung. Die Eltern sollten ein Gutachten beibringen, nachdem der Schüler in einer normalen Schule beschult werden könne, andernfalls bleibe der Ausschluss bestehen.

§ 64 des Brandenburgischen Schulgesetzes kennt zwar einige Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, aber keinen unbefristeten Ausschluss schulpflichtiger Schüler.

Die Behörde stützte den angefochtenen Bescheid auf § 71 Abs. 1 Nr. 1 und 2 i. V. m. § 4 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetz (BbgSchulG). Diese Normen regeln aber nur die Schutzverantwortung der Schule für die seelische und körperlichen Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler sowie die Kompetenzen des Schulleiters.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) befand daher im Eilverfahren , dass es für den Ausschluss schon keine taugliche Rechtsgrundlage gibt. Denn im grundrechtsintensiven Bereich kann sich die Behörde nicht auf Generalklausel stützen. Der Gesetzgeber hätte den Eingriff detailliert regeln müssen. 

„Die Kammer weist vorsorglich darauf hin, dass bis zur Schaffung einer aus ihrer

Sicht erforderlichen (formal-)gesetzlichen Regelung, die ein (vorübergehendes)

Ruhen der Schulbesuchspflicht zum Schutz von anderen am Schulleben beteiligter

Personen vorsieht, die Antragsgegnerin lediglich dazu befugt ist, von den in § 64

BbgSchulG vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen Gebrauch zu machen.“

Es bleibt abzuwarten, ob der brandenburgische Landesgesetzgeber nun mit einer Änderung des brandenburgischen Schulgesetzes nachziehen wird. Auch andere Bundesländer könnten von der Entscheidung betroffen sein. Durch die Entscheidung des Gerichts ist die Schulpflicht des betroffenen Schülers nun aber erst einmal sicherstellt.

Über den Autor

RA Antonio Leonhardt

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.

Antonio Leonhardt Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht Migrationsrecht in Berlin Portrait

Sie benötigen eine Rechtsberatung?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf