Kosten
Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ist vom Streitwert abhängig. Vor einer Beauftragung werden Sie ausführlich über alle Kosten informiert und aufgeklärt.
Im Verwaltungs- und Migrationsrecht arbeiten wir ausschließlich mit Pauschalvergütungs- und Stundenhonorarvereinbarungen. Das Stundenhonorar des Anwalts kann dabei je nach Schwierigkeit der Angelegenheit zwischen 150 und 200 EUR pro Stunde zzgl. MwSt. betragen.
Für eine Erstberatung berechnen wir grundsätzlich 150 EUR zzgl. MwSt. Dabei wird die Gebühr für die Erstberatung im Falle einer Beauftragung auf weitere Gebühren angerechnet.
Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe
In geeigneten Fällen, insbesondere im Miet- und Asylrecht, arbeiten wir auch auf der Basis von Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe. Bitte bringen Sie den Beratungshilfeschein bereits zum Beratungstermin mit.
Vollmacht
Als Anwälte treten wir “namens und in Vollmacht” unserer Mandanten auf. Unsere allgemeine Prozessvollmacht finden Sie hier zum Download.